Motorrad-Pickerl

§57a Überprüfung

Kraftfahrzeuge müssen in Österreich in regelmäßigen Abständen auf Verkehrs- und Betriebssicherheit überprüft werden – die sogenannte §57a Pickerl-Überprüfung. Die Begutachtung ist für alle KFZ, also auch für dein Moped oder Motorrad gesetzlich vorgeschrieben und dient zur Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie Umweltverträglichkeit des Fahrzeuges. Neue Motorräder müssen, anders als Pkw, jährlich zur Überprüfung.

Wir machen das Ganze super easy

Hol dir dein Pickerl

Hast du schon von §57 der StVZO gehört? Nein? Kein Stress, wir erklären es dir kurz: Dein geliebtes Moped muss laut Gesetzgebung eine Begutachtung durchlaufen, um sicherzustellen, dass es verkehrstauglich ist. Klingt wichtig, oder? Für Fragen oder zur Terminvereinbarung stehen wir dir gerne zur Verfügung. Kontaktiere uns einfach telefonisch oder per E-Mail. Gerne kannst du auch gleich online einen Termin buchen.

Wie oft muss ich mein Bike überprüfen lassen?
  • Neufahrzeuge müssen nach 3 Jahren zur §57a-Begutachtung
  • Danach (nach der ersten Begutachtung) nach 2 Jahren
  • Danach muss das Bike jährlich zur Überprüfung
Was wird bei der §57a Pickerl-Begutachtung überprüft?
  • Bremsanlage und Lenkung
  • Bereifung
  • Umweltverträglichkeit
  • Fahrgestell und Rahmen
  • Spiegel, Beleuchtung
  • elektrische Systeme
  • vorgeschriebene Ausstattung
Was muss ich zur Überprüfung mitbringen?

Das Bike und den Zulassungsschein. Bei etwaigen Veränderungen am Fahrzeug auch die entsprechenden Genehmigungspapiere (Typenschein/COC-Papier).

Toleranzzeitraum bei der §57a Motorrad-Pickerl-Überprüfung?

Der Gesetzgeber gibt dir einen Zeitrahmen vor, in dem du dein Motorrad begutachten lassen musst und dir deine Begutachtungsplakette holst. Der Toleranzzeitraum liegt dabei von einem Monat vor dem Prüfmonat bis vier Monate danach.