Motorrad-Pickerl
§57a Überprüfung
Kraftfahrzeuge müssen in Österreich in regelmäßigen Abständen auf Verkehrs- und Betriebssicherheit überprüft werden – die sogenannte §57a Pickerl-Überprüfung. Die Begutachtung ist für alle KFZ, also auch für dein Moped oder Motorrad gesetzlich vorgeschrieben und dient zur Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie Umweltverträglichkeit des Fahrzeuges. Neue Motorräder müssen, anders als Pkw, jährlich zur Überprüfung.
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- das Pickerl im Detail
Wir machen das Ganze super easy
Hol dir dein Pickerl
Hast du schon von §57 der StVZO gehört? Nein? Kein Stress, wir erklären es dir kurz: Dein geliebtes Moped muss laut Gesetzgebung eine Begutachtung durchlaufen, um sicherzustellen, dass es verkehrstauglich ist. Klingt wichtig, oder? Für Fragen oder zur Terminvereinbarung stehen wir dir gerne zur Verfügung. Kontaktiere uns einfach telefonisch oder per E-Mail. Gerne kannst du auch gleich online einen Termin buchen.
Das Bike und den Zulassungsschein. Bei etwaigen Veränderungen am Fahrzeug auch die entsprechenden Genehmigungspapiere (Typenschein/COC-Papier).